Konfliktklärung
Partnerkonflikte entstehen selten über Nacht. Ein Streit über die Gewinnverteilung, unterschiedliche Vorstellungen zur Kanzleientwicklung, ein Senior-Partner, der Mandate nicht abgibt, ein Associate, dem das Feedback fehlt. Irgendwann hört jemand auf, das jeweilige Thema anzusprechen. Stattdessen wird es ausgesessen. Solche ungeklärten Konflikte binden nicht nur wertvolle Ressourcen, sie können auch das Fundament der Partnerschaft gefährden.
Ich unterstütze Rechtsanwaltskanzleien als Mediator, wenn die interne Diplomatie an ihre Grenzen stößt. Mein mediativer Ansatz ermöglicht es, Konflikte in einem geschützten und vertraulichen Rahmen nachhaltig zu bearbeiten. Anstatt einer konfrontativen Auseinandersetzung rückt der strukturierte, interessenbasierte Dialog in den Mittelpunkt.
Hierdurch werden die Beteiligten befähigt, tragfähige Lösungsoptionen zu erarbeiten, die sowohl den unternehmerischen Notwendigkeiten als auch den persönlichen Ansprüchen gerecht werden.
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Durch den Fokus auf die beidseitigen Interessen können in einer Mediation nachhaltige Lösungen erarbeitet werden, die über einen bloßen Kompromiss hinausgehen und damit die Grundlage für eine weiterhin professionelle und Vertrauensvolle Zusammenarbeit bilden.
Mediationsverfahren enden in unternehmerischen Konflikten in rund 70% der Fälle mit einer Einigung. Der Unterschied zu einem Rechtsstreit: Die Lösung kommt von den Beteiligten, nicht von einem Dritten. Das macht sie tragfähiger.
Konkret heißt das: Partnerkonstellationen, die sich jahrelang blockiert haben, können wieder arbeitsfähig werden. Nicht weil jemand nachgibt, sondern weil die Interessen hinter den verhärteten Positionen endlich geklärt wurden.
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Ich führe das Gespräch, nicht das Ergebnis. Als Mediator strukturiere ich den Prozess und sorge dafür, dass beide Seiten zu Wort kommen. Die Lösung erarbeiten die Beteiligten selbst.
Das bedeutet: Ich berate keine der Parteien und gebe keine Empfehlung, welche Lösung die richtige ist. Meine Aufgabe ist es, den Rahmen zu schaffen, in dem eine tragfähige Einigung möglich wird.
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Das Mediationsverfahren ist grundsätzlich vertraulich. Die Verschwiegenheitspflicht des Mediators ist in § 4 MediationsG geregelt.
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Die Dauer eines Mediationsverfahrens variiert je nach Komplexität des Einzelfalls. Manchmal reicht eine Kurzmediation, die in wenigen Stunden abgeschlossen werden kann. Üblicherweise sollten jedoch ca. 2-3 Tage angesetzt werden, um dem Prozess ausreichend Raum zu geben. Gerade im zeitsensiblen Kanzleiumfeld bietet sich die Mediation daher zur effizienten Konfliktlösung an.
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Die Vergütung erfolgt stundenbasiert und wird vorab in einer Mediationsvereinbarung festgelegt. In der Regel teilen sich die Parteien die Kosten gleichmäßig.